Supervision
Fallsupervision im Rahmen zivilrechtlicher Begutachtung, Kindesschutz und Erziehungsfähigkeit.
Hochstrittige Eltern, eingeschränkte Erziehungsfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen, erhöhter Förderbedarf betroffener Kinder, komplexe Dynamiken- all diese komplexen Faktoren werfen Fragen im Arbeitsalltag hinsichtlich geeigneter Massnahmen auf. Bei der Beantwortung komplexer Fragestellungen kann eine Fall-Supervision hilfreich sein.
Kosten
Psychotherapie:
Die Kosten für die psychologische Psychotherapie werden neu von der Grundversicherung übernommen. Es können anfangs 15 Therapiesitzungen bewilligt und die Therapie im Anschluss um weitere 15 Stunden verlängert werden.
Hierzu benötigen sie eine Anordnung des Kinderarztes/ Hausarztes oder Psychiaters, die sie zusammen mit ihrer Krankenkassenkarte zum Ersttermin mitbringen.
Möchten sie unabhängig von ihrer Versicherung therapeutische Unterstützung in Anspruch nehmen, ist dies weiterhin als Selbstzahler/in möglich. Die Kosten belaufen sich auf 170,- à 50 min.
Elterncoaching:
200,- à 60 min
Coaching für Einzelpersonen:
200,- à 60 min
Beratung in Trennung und Scheidung:
freiwillige Beratung: 200;- à 60 min
von der Behörde oder dem Gericht angeordnet: 250,- à 60 min
Zivilrechtliche Gutachten:
ausschliesslich Gerichte und Behörden als Auftraggeber: 300;- à 60 min
Mediation:
250,- à 60 min
Supervision:
Die Kosten für Supervision belaufen sich auf 250,- à 60 min.
Weiterbildungen:
Nach Absprache