Zivilrechtliche Gutachten

Gerichte und Behörden können sowohl Status- als auch interventionsorientierte Gutachten in Auftrag geben.
Fragen rund um Sorge- und Besuchsrecht, Betreuungsanteile und Kindesschutzmassnahmen stehen hierbei im Mittelpunkt.
Bei einem interventionsorientierten Gutachten steht die Erprobung von Lösungsalternativen während des Gutachtenprozesses im Zentrum. Mit dem Auftrag auf Hinwirkung elterlichen Einvernehmens gilt es, die Eltern dahingehend zu unterstützen, im Rahmen der Begutachtung Vereinbarungen z.B. bezüglich Betreuungsanteile und Betreuungszeiten zu entwicklen und mit gutachterlicher Evaluation zu erproben. Hierbei spielen kinderpsychologische Aspekte eine wichtige Rolle. 
In der Regel dauert die Fertigstellung eines Gutachtens zwischen 4 und 6 Monate. 

Kosten

Psychotherapie:
Die Kosten für die psychologische  Psychotherapie werden neu von der Grundversicherung übernommen. Es können anfangs 15 Therapiesitzungen bewilligt und die Therapie im Anschluss um weitere 15 Stunden verlängert werden.
Hierzu benötigen sie eine Anordnung des Kinderarztes/ Hausarztes oder Psychiaters, die sie zusammen mit ihrer Krankenkassenkarte zum Ersttermin mitbringen.

Möchten sie unabhängig von ihrer Versicherung therapeutische Unterstützung in Anspruch nehmen, ist dies weiterhin als Selbstzahler/in möglich. Die Kosten belaufen sich auf 170,- à 50 min.

Elterncoaching:
200,- à 60 min

Coaching für Einzelpersonen:
200,- à 60 min

Beratung in Trennung und Scheidung:
freiwillige Beratung: 200;- à 60 min
von der Behörde oder dem Gericht angeordnet: 250,- à 60 min

Zivilrechtliche Gutachten:
ausschliesslich Gerichte und Behörden als Auftraggeber: 300,- à 60 min

Mediation:
250,- à 60 min

Supervision:
Die Kosten für Supervision belaufen sich auf 250,- à 60 min.

Weiterbildungen:
Nach Absprache